Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Dogwalking 

1. Während der Betreuungszeit der Dogwalker*in bleibt der/ die Tierbesitzer*in der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Des Weiteren setzt der Dogwalker voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherung- und Chippflicht) eingehalten werden.

2. Der Dogwalker*in verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. 

3. Richtet der Hund beim Dogwalker*in Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der/ die Tierbesitzer*in. 

4. Richtet der Hund durch sein Verhalten einen Schaden an anderen Tieren bzw. Hunden an, welcher ausschließlich auf diesen Hund (z.B. durch aggressives Verhalten etc.) zurückzuführen ist und eindeutig belegt werden kann (durch den Dogwalker oder/ und anderen Zeugen), so übernimmt der Dogwalker*in keine Haftung für den Zwischenfall, sondern reicht diesen an den Tierbesitzer*in und dessen Versicherung zur Regulierung weiter. 

5. Hält der Dogwalker*in eine akute tierärztliche Behandlung für notwendig (bspw. lebensgefährdender Vorfall/ Unfall beim Dogwalken), so willigt der Tierbesitzer*in bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen. 

6. Der Dogwalker*in wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer*in des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Berlin und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen. 

7. Der Dogwalker*in übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere).

8. Bei extremen Wetterlagen macht der Dogwalker*in den Auslaufservice täglich vom Wetter (wie z.B. Blitz- Eis, Hitzewelle, Starkregen etc.) abhängig. Die Tierbesitzer*in werden am Morgen informiert, wenn der Dogwalker*in entscheidet, dass die Witterungsverhältnisse zu schlecht sind, um loszufahren. 

 

 

§ 2 Einzeltraining

1. Während der Trainingszeit bleibt der Tierbesitzer*in der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherungs- und Chippflicht) eingehalten werden.

2. Mit dem Eingang einer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung für Veranstaltungen bei Pfötchenfreunde per E-Mail oder Telefon kommt der Vertrag zwischen Pfötchenfreunde und dem Teilnehmer*in verbindlich zustande. Pfötchenfreunde verpflichtet sich alle persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

3. Bei nicht in Anspruch genommenen Terminen für Einzeltraining wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Einzeltrainingpreises in Rechnung gestellt, sofern nicht 48 Stunden vor dem Termin per E-Mail, Telefon oder SMS (auch Whatsapp) abgesagt wurde.

4. Die Teilnahme an Trainingsstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Pfötchenfreunde haftet nicht für Schäden, die durch den Umgang mit den Hunden oder durch diese entstehen. Auf jeglichen Haftungsanspruch gegenüber der Trainerin wird bei der Teilnahme verzichtet.

4.1. Der Teilnehmer*in haftet für die von sich und seinem/ ihren Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden) Hunde. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer*in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

5. Pfötchenfreunde übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Trainingsstunden vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

 

§ 3 Sonstiges

1. Die Anfallenden Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang, auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu entrichten.

2. Der Auftraggeber*in erklärt sich einverstanden mit Pfötchenfreunde über Whats App (insofern vorhanden) zu kommunizieren. Sollte der Verwendung widersprochen werden, so hat der Kund*in dies formlos schriftlich dem Dogwalker*in mitzuteilen. 

3. Der/ die Tierbesitzer*in hat Pfötchenfreunde über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Tut er dies nicht, fallen sämtliche Schäden und Kosten, die aus diesem Kontext entstehen, auf den Tierbesitzer*in zurück. 

3.1 Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Tierbesitzer*in nicht rechtzeitig bemerkt, und Pfötchenfreunde angezeigt werden, so übernimmt Pfötchenfreunde für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung. 

3.2 Pfötchenfreunde muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Tierbesitzer*in.

4. Pfötchenfreunde haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung, jedoch nicht für Schäden, die von Dritten und/ oder deren Hunden herbeigeführt wurden.

5. Pfötchenfreunde behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Kund*in sich vertragswidrig verhält.

6. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag das Amtsgericht, das dem Sitz der Hundeschule am nächsten ist.

8. Bild- und Tonaufnahmen während des Dogwalkens und der Trainingsstunden, sowie das Hochladen auf öffentliche Kommunikationsplattformen, bspw. im Internet, sind ohne vorherige Genehmigung durch Pfötchenfreunde nicht gestattet.

9. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

10. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

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